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Dichtheitsprüfung - Das sollten Sie wissen

Abwasserkanäle und -leitungen, die von den Hausgrundstücken in das öffentliche Abwassersystem gehen, müssen dicht sein. Undichte Kanäle und Rohre verschmutzen Grundwasser und Boden.

Grundstückseigentümer stehen in der Verantwortung dafür Sorge zu tagen, dass "Abwasserkanäle und -leitungen betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare
Belästigungen nicht entstehen können“
, so ist es in der Landesbauordnung zu lesen. Die Sicherstellung der Dichtheit ist vom Eigentümer zu besorgen und nachzuweisen.

Bis 2015 gibt der Gesetzgeber den Hauseigentümern Zeit, diesen Nachweis zu erbringen.

Als sachkundiges Unternehmen führen wir die Dichtheitsprüfung für Sie durch. Sie erhalten von uns dafür den erforderlichen Nachweis der Dichtheit gemäß DIN EN 1610, den Sie dem Abwasserverband vorlegen. Bei der Dichtheitsprüfung wird zwischen der Druckprüfung und der Wasserprüfung unterschieden. Der Nachweis enthält ein Dichtheitsprüfprotokoll und ein Druckmessdiagramm sowie eine Lageskizze. Ein Dichtheitsprüfung muss in zwanzig Jahren wiederholt werden.

Sie haben hierzu Fragen? Rufen Sie uns an unter: 0661 - 44972


Ruck Zuck Rohr- und Kanalreiningung

Inhaber: M. Klüh
Am Klößberg 7
36119 Neuhof-Giesel
Tel. : 0661 - 44972
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